Denkmalschutz und Denkmäler
Im Gesetz zu "Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande NRW" vom 11.März 1980 sind die Bedingungen zum Denkmalschutz umfassend festgelegt.
Im Folgenden die Kernpunkte:
Denkmäler sind Gegenstände, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dies ist der Fall, wenn die Gegenstände bedeutend für die Geschichte der Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
Die Denkmalliste wird von "Der Unteren Denkmalbehörde" (Stadt Würselen) geführt.
In Bardenberg wurden in der Mehrzahl historische Gebäude sowie Wegkreuze und Gräber in die Denkmalliste aufgenommen. Herausragend im wahrsten Sinne des Wortes sind die an anderer Stelle behandelten Bardenberger Wahrzeichen:
Pfarrkirche St. Petrus und Paulus
Wasserturm
Burg Wilhelmstein
Entsprechend ihrem Bekanntheitsgrad folgen:
Altes Rathaus
Knappschaftskrankenhaus
Bardenberger Mühle
Gut Steinhaus
Gut Kuckum
Gut Paffenholz
Kapelle Pley
Alte Schule
Es folgen die Gebäude:
Pley 3/5
Pley 16/18
Pley 34
An Steinhaus 3
An Steinhaus 11
An Steinhaus 21
Birk 47
Dorfstr. 14
Dorfstr. 33
Dr. Hans-Böckler-Platz 7
Grindelstr. 17
Heidestr. 12-14
Kirchenstr. 13
Kirchenstr. 15/17
Kirchenstr. 43 (Pastorat)
Aus der Zeit des Kohlebergbaus:
Stollenmundloch Knop
Haus "Am Knopp" 1
Fahrloch
Die folgenden Bardenberger Wegekreuze stehen in der Denkmalliste:
Kreuz Am Mühlenhaus / Ecke Pleyer Straße
Kreuz Heidestraße
Kreuz Grindelstraße
Kreuz Ecke Dorfstraße / Niederbardenberger Straße
Kreuz vor Haus Pley 16
Kreuz Pleyer Straße / Bergstraße